ZAHLUNG DES PROTOKOLLS  DER STRASSENVERKEHRSORDNUNG UND ÜBERMITTLUNG DER DATEN DES FAHRERS (Art.126 bis Abs.2 der StVO)

Auf dieser Seite können Sie ein Protokoll der Straßenverkehrsordnung bezahlen, indem Sie nach Datum, Protokollnummer und Kennzeichen suchen.

Darüber hinaus ermöglicht das folgende Verfahren die Eingabe und Übermittlung von Fahrerdaten für eine eventuelle Punkteabzug.

Für diese letzte Aktivität muss der Benutzer die Erklärung vollständig ausfüllen und den Scan des Führerscheins des Fahrers zwingend beifügen.

Nach dem Ausfüllen des Formulars muss der Benutzer die Erklärung ausdrucken, sie vom Fahrzeugbesitzer und dem Fahrer im Original unterschreiben lassen, das unterschriebene Formular scannen und in das Portal hochladen und mit dem Absenden fortfahren.

Nach Abschluss des Vorgangs wird eine Empfangsbestätigung an die bei der Registrierung der Fahrerdaten angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

 

ACHTUNG: Wenn der Scan des Führerscheins nicht beigefügt wird, wird die Erklärung ungültig und wird daher nicht im Verfahren erfasst und registriert.

DIE MITTEILUNG DER DATEN IST OBLIGATORISCH- DIE NICHTÜBERMITTLUNG DER DATEN INNERHALB VON 60 TAGEN NACH ZUSTELLUNG DES PROTOKOLLS, OHNE BEGRÜNDUNG UND MIT ANGABE DES GRUNDES, FÜHRT ZU EINER ZUSÄTZLICHEN SANKTION, DIE ZWISCHEN 286,00 EURO UND 1143,00 EURO (ART 126 C. CDS) LIEGT.

HINWEIS: Die Mitteilung der Fahrerdaten muss IMMER erfolgen, auch wenn es sich um denselben Halter wie das Fahrzeug handelt.